Behandlungspflege

Im Krankheitsfall übernehmen wir die häusliche Krankenpflege und stehen Ihnen mit qualifizierten, zuverlässigen Mitarbeitern zur Seite, die auch mit Ihrem Hausarzt zusammenarbeiten.

Was ist Behandlungspflege?

Medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

muster-verordnung-krankenpflege

Die medizinische Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege (nach SGB V).

Sie umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeit- oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden.

Leistungen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen und nicht von den Pflegekassen. Patienten können daher die Behandlungspflege nicht selbst beantragen. Sie erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit.

Abgrenzung zur Grundpflege

Grundpflege und Behandlungspflege im Vergleich

Im häuslichen Bereich stehen zwei verschiedene Arten von Leistungen zur Verfügung: die Behandlungspflege für den medizinischen Pflegebedarf und die Grundpflege für den Bedarf an Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Die Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen. Für die Leistungen der Grundpflege ist die Pflegeversicherung zuständig.

Wenn Sie regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität benötigen, beispielsweise beim Waschen, Anziehen oder bei der täglichen Mund- und Haarpflege, dann können Sie hierfür Leistungen von der Pflegekasse beantragen und erhalten. Voraussetzung dafür ist ein zugewiesener Pflegegrad, der von den Gutachtern des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder der MEDICPROOF nach dem Prüfverfahren NBA (Neues Begutachtungsassessment) vergeben wird.

Schon gewusst?

Grundpflege auch ohne Pflegegrade

Pflegeleistungen der Grundpflege sind auch innerhalb einer Behandlungspflege möglich, denn nicht immer reicht eine rein medizinische Behandlungspflege allein aus. Wenn man aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zum Beispiel, nicht ohne Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann, verordnet der Haus- oder Facharzt über die Behandlungspflege hinaus weitere Leistungen der Grundpflege.

Grundpflegeleistungen nach ärztlicher Verordnung sind jedoch nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es besteht kein Pflegegrad
  • Durch die Verordnung von Grundpflegeleistungen kann ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden
  • Die Leistungen sind auf 4 Wochen begrenzt

Leistungen der Behandlungspflege

Kassenleistungen nach SGB V

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutuan (s. c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Dekubitusbehandlung
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und PEG
  • Katheterwechsel, Blasenspülung
  • Einläufe

24 Stunden persönlich erreichbar:
0201 – 64957220

Wir sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung für Sie da. In Notfällen erreichen Sie uns zudem rund um die Uhr persönlich.